Immobilienverrentung NRW

Immobilienverrentung NRW

Horather Straße 191
42111 Wuppertal

Telefon: 0202 37 907 15
E-Mail: feyer@immobilienverrentung-nrw.de

Sie sind hier, weil Sie Ihre Immobilie in NRW verrenten möchten!

Finden Sie durch unsere Beratung heraus, welche der sechs Möglichkeiten der Immobilienverrentung, am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Rufen Sie uns gerne an 0202 37 907 15, vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin oder fordern Sie gerne im ersten Schritt unsere kostenfreie Informationsbroschüre an.

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5 SCHRITTE der Verrentung, die wichtig sind.

Sie möchten Ihre Immobilie verrenten? Wir erklären Ihnen die entscheidenden Abläufe Schritt für Schritt.

Sie möchten Ihre Immobilie verrenten? Wir erklären Ihnen die entscheidenden Abläufe Schritt für Schritt. Jeder einzelne ist wichtig, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

1. Erstberatung

Wir beraten Sie neutral, kostenlos und unverbindlich zu allen 6 Möglichkeiten eine Immobilie zu verrenten. Diese Beratung kann am Telefon, online, in unserem Büro in Wuppertal oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

2. Angebot/Wertermittlung

Wir erstellen Ihnen ein kostenloses, unverbindliches und auf Ihre Situation individuell angepasstes Angebot. Im Rahmen dieses Angebotes wird auch der Wert Ihrer Immobilie bestimmt. Dieses Angebot stellen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung und bespreche es mit Ihnen online, am Telefon, in unserem Büro in Wuppertal oder bei Ihnen vor Ort.

3. Vermarktung

Sie haben sich für eine Option der Immobilienrente entschieden und erteilen uns den Auftrag Ihr Eigentum zu verrenten. Dann beginnen wir im nächsten Schritt mit der Vermarktung. Hierzu greifen wir sowohl auf Kapitalgeber aus unserer Datenbank als auch auf neue Interessenten zurück. Zur Phase der Vermarktung gehören: Fototermin, Exposeerstellung und Besichtigungen.

4. Notartermin
Der richtige Käufer/Kapitalgeber ist gefunden. Nun wird der Notarvertrag aufgesetzt und der Notartermin vereinbart. Wir gehen den Notarvertrag vorab mit Ihnen durch, damit alles für Sie verständlich ist und Sie keine Fragen mehr beim Notartermin haben.
5. Auszahlung

Einige Wochen nach dem Notartermin wird die vereinbarte Kaufsumme Ihrem Konto gutgeschrieben. Ab dann können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen. Hatten Sie sich für eine Leibrente entschieden, wird das Geld nun der Versicherung zugeführt und die Rentenzahlungen beginnen. Erst wenn alles erledigt ist, stellen wir Ihnen unsere Leistung mit 3% Provision zzgl. 19% MwST in Rechnung.

6 OPTIONEN eine Immobilie zu verrenten, die Sie kennen sollten.

Sie denken aktuell über eine Verrentung nach? Dann sollten Sie die sechs folgenden Möglichkeiten der Immobilienrente kennen.

Wohnrecht

Bei der Verrentung mit Wohnrecht lebt der Eigentümer mietfrei in der eigenen Immobilie solange er das wünscht oder gesundheitlich kann. Das Wohnrecht ist im Grundbuch gesichert. Es erlischt erst mit Tod oder Auszug. Der Wohnwert ist abhängig vom Alter und den Quadratmetern der jeweiligen Immobilie.

Niessbrauch

Eine Verrentung mit Niessbrauch endet mit dem Tod des Niessbrauchsbegünstigten. Der Niessbrauch ist wie das Wohnrecht im Grundbuch gesichert. Nach Auszug erhält der ehemalige Eigentümer die zu erzielende Miete. Diese Option zu verrenten hat daher die geringste Liquidität.

Rückanmietung

Die Rückanmietung ist für Senioren unter 70 Jahren eine interessante Option der Verrentung. Die zu erzielende Liquidität ist bei dieser Verrentungsoption am höchsten. Man bekommt das Geld ausbezahlt und mietet die eigene Immobilie quasi zurück. Vor allem für absehbare Zeiträume ist diese Form zu verrenten häufig finanziell sehr interessant. Die Miete ist verhandelbar.

Teilverkauf
Der Teilverkauf ist interessant wenn man z.B. nur zeitweilig über eine erhöhte Liquidität verfügen möchte. Oder man auch gerne nach Verrentung weiterhin Eigentümer der eigenen Immobilie bleiben will. Die Immobilie muss mindestens 200.000 Wert sein und eine Auszahlung ist bis zu 50% des Immobilienwertes möglich. Die eigenen Kinder können den verkauften Teil später mit Vorkaufsrecht zurück erwerben.
Leibrente

Die Leibrente ermöglicht Immobilieneigentümern eine lebenslange Rente zu erhalten, ohne dabei die eigene Immobilie verlassen zu müssen. Auch hier wird das Alter sowie die Wohnfläche zur Berechnung herangezogen. Nach Auszug kann die Rente durch die Mieteinnahmen nochmals erhöht werden.

Mietkauf

Der Mietkauf, Ratenkauf oder auch Zinskauf stellt eine weitere Möglichkeit für eine höhere Liquidität im Alter dar. Hier bekommen Sie Ihr Geld monatlich ausbezahlt. Der Zeitraum der Zahlung kann an Ihre Lebenserwartung gekoppelt oder aber auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden.

4 VORTEILE mit IMMOBILIENVERRENTUNG-NRW zu verrenten, die Sie nutzen können.

Bei der Verrentung von Immobilien spielen Fachwissen und Vertrauen eine entscheidende Rolle. Informieren Sie sich, was Sie von uns erwarten können und welche Vorteile das für Sie hat.

Neutralität

Wir beraten Sie neutral. Anders als ein Anbieter der Ihnen nur sein einziges Produkt (Teilverkauf/Leibrente) verkaufen kann. Wir möchten Ihnen alle 6 Optionen der Verrentung erklären und schauen welche am Besten zu Ihnen passt.

geprüfte Expertin

Seit 2021 sind wir geprüfte Verrentungsexperten der Deutschen Gesellschaft für Verrentung.

ausgebildete Maklerin

Wir sind nicht nur geprüfte Verrentungsexperten sondern darüber hinaus auch seit mehr als 10 Jahren in der Immobilienbranche als Maklerinnen tätig und kennen uns auf dem Immobilienmarkt aus. Profitieren Sie von dieser beruflichen Kombination.

Werte

Wir beraten Sie so als wären Sie ein Familienmitglied, dass uns um Rat fragt. Empathie und genügend Zeit, sind für dieses sensible Thema besonders wichtig. Die nehmen wir uns gerne für Sie. Probieren Sie es aus.

Sie möchten verrenten? Kaffee ist schon fertig!

Ein Immobilie zu verrenten ist eine emotionale Entscheidung. Klar, dass Sie auf diesem Weg eine neutrale und unabhängige Expertin an Ihrer Seite haben wollen.
Lesen Sie hier direkt, was Immobilieneigentümer über mich/uns sagen oder trinken Sie später einen Kaffee mit mir oder uns und machen sich Ihr eigenes Bild.

Immobilienverrentung ist verkaufen um zu bleiben! Gründe dafür gibt es viele.

In meinem täglichen Berufsalltag als Verrentungsexpertin führe ich viele Gespräche und erfahre welche Gründen Eigentümer haben, mich bezüglich einer Immobilienrente zu kontaktieren.

Ein Erbe und plötzlich benötigte ich Geld.

Herr S. aus Essen

Ich lebte mit meiner Frau in dem Mehrfamilienhaus meiner Mutter und haben diese bis zu Ihrem Tod in ihrer eigenen Wohnung unter uns betreut. Als Sie kürzlich verstarb, erbten meine Schwester und ich zu gleichen Teilen das Haus in Essen. Da ich gerne dort wohnen bleiben wollte, musste ich meine Schwester auszahlen. Doch solch eine Summe hatte ich nicht auf der Bank und einen Kredit in meinem Alter zu bekommen stellte sich als schwierig heraus. Da erfuhr ich durch Frau Feyer von der Option eines Teilverkaufes. Damit verkaufte ich die Hälfte der Immobilie, bleibe aber weiterhin Eigentümer der ganzen Immobilie. Von dem Geld konnte ich meine Schwester ausbezahlen. Ansonsten änderte sich an unserer Wohnsituation durch die Verrentung rein gar nichts.

Ich hatte noch eine Belastung auf der Immobilie.

Frau M. aus Bochum

Nach dem ich in den Ruhestand gegangen bin, musste ich mit meiner Rente auskommen. Leider hatte ich durch private Umstände noch eine Belastung auf meiner selbstbewohnten Immobilie. Die monatliche Rate betrug 600 Euro. Somit blieb von meiner Rente viel zu wenig übrig, um mir davon einen schönen Ruhestand zu ermöglichen. Dann erfuhr ich von der Möglichkeit, meine Eigentumswohnung auf Wohnrecht zu verkaufen. Mit diesem Geld konnte ich den noch offenen Betrag bei der Bank ablösen und endlich meine komplette Rente nur für mich ausgeben. Durch das Wohnrecht wohne ich mietfrei bis zu meinem Tod oder Auszug in meiner gewohnten Umgebung.

Der nötige Umbau war erst durch die Verrentung möglich.

Ehepaar K. aus Wuppertal

Meine Frau wird irgendwann erblinden. Darum war es für uns besonders wichtig in der gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben, da meine Frau sich in unserem Haus seht gut auskennt. Damit Sie sich auch in Zukunft im Haus frei bewegen kann, wollten wir schon zeitnah einen Treppenlift einbauen und das Bad seniorengerecht, mit einer ebenerdigen grossen Dusche umbauen. Aber dazu fehlte uns schlichtweg das Geld. Unsere Immobilie war zwar schuldenfrei, aber das Geld darin gebunden. Kinder haben wir keine. Durch Frau Feyer erfuhren wir von der Möglichkeit der Rückanmietung. Da wir gerne die höchstmögliche Kaufsumme für unsere Immobilie erhalten wollten, haben wir uns für diese Variante der Verrentung entschieden. Wir zahlen dem neuen Eigentümer eine vorher fest vereinbarte Miete. Wenn wir dann irgendwann doch aus der Immobilie ausziehen müssen, kündigen wir einfach den „Mietvertrag“ und gehen mit dem noch verbleibenden Geld in eine Seniorenresidenz. Der Umbau war durch das frei gewordenen Geld nun auch klein Problem mehr.

Ich gestalte mein Erbe so, wie ich es will.

Frau B. aus Wuppertal

Nicht jeder hat das Glück sich mit seinen Kindern zu verstehen. Mir war es daher wichtig selber entscheiden zu können, wie ich das Vermögen, welches in meiner Immobilie steckt, unabhängig von Pflichtansprüchen, verteile. Ich hatte folgenden Wunsch. Für mich selber wollte ich 20.000 Euro für eine ganz besondere Reise, die ich mir schon seit vielen Jahren vorgenommen hatte. Die Enkelin meiner Schwester, wollte ich gerne mit 30.000 Euro bei Ihrem Studium unterstützen. Den verbleibenden Restwert wollte ich in Form einer lebenslangen Leibrente ausbezahlt bekommen.
Da man eine Rente nicht vererben kann, werden meine beiden Söhne nach meinem Tod nichts mehr Erben können.

Stückweise loslassen viel mir leichter.

Herr B. aus Herne

Unser grosses Haus hatten wir schon vor Jahren verkauft. Aktuell leben wir in einer stadtnahen und seniorengerechten Eigentumswohnung mit Aufzug. Meine Frau verbringt aber Ihre Zeit noch viel lieber in unserem kleinen Ferienhaus an der Ostsee. Darum fahre ich eigentlich nur noch alleine alle paar Wochen für einige Tage in unsere Wohnung nach Bochum, die sonst im Grunde leer steht. Diese Option ganz und sofort loszulassen kommt für mich irgendwie noch nicht in Frage. Durch einen Verkauf mit einem zeitlich begrenzten Wohnrecht, ist es mir möglich noch weitere 5 Jahre zu pendeln. Über das Geld aus dem Verkauf kann ich aber schon sofort verfügen.

Wir haben keine Kinder oder andere Erben.

Ehepaar E. aus Wuppertal

Wir verbringen unseren Urlaub gerne auf Gran Canaria. Eigene Kinde haben wir seit dem Tod unsers Sohnes mit 45 Jahren keine mehr. Hier in Wuppertal hält uns daher nicht mehr viel. Daher hatten wir die Idee, unsere beiden Wohnungen und die Garage zeitnah zu verkaufen. Das frei gewordene Geld, möchten wir nutzen um gleich mehrere Wochen am Stück auf Gran Canaria zu verbleiben und auch sonst häufiger zu verreisen solang es gesundheitlich noch geht. Um auch nach Auszug noch Geld aus der Verrentung zu erhalten, hat uns Frau Feyer den Verkauf mit Niessbrauch vorgestellt. Dadurch haben wir die Chance, die Wohnungen nach unserem Auszug zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Diese Option passte gut zu unseren Vorstellungen und wir haben die Verrentung mit Frau Feyer umgesetzt.

Häufig gestelle Fragen zum Thema Verrentung

Ist mein Wohnrecht sicher?

Das Wohnrecht wird bei einer Verrentung Bestandteil des Notarvertrages. In diesem werden die Rechte und Pflichten des Eigentümers und Wohnberechtigten ausführlich notiert. Darüber hinaus wird das Wohnrecht in Abteilung II des Grundbuchs bei  den Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen. Das Wohnrecht wird hier als Grunddienstbarkeit aufgeführt. Das ist wichtig, um das Wohnrecht auch bei einem weiteren Verkauf sicherzustellen.

Ein Wohnrecht kann zwar gelöscht werden, der Wohnrechtsinhaber muss dieser Löschung jedoch zustimmen. Ohne diese Zustimmung kann das Wohnrecht nicht einfach gelöscht werden!

Ist mein Recht auf Niessbrauch sicher?

Der Niessbrauch wird bei einer Verrentung Bestandteil des Notarvertrages. In diesem werden die Rechte und Pflichten des Eigentümers und Niessbrauchnehmers ausführlich aufgeführt. Darüber hinaus wird der Niessbrauch in Abteilung II des Grundbuchs bei den Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen. Der Niessbrauch wird hier als Grunddienstbarkeit aufgeführt. Das ist wichtig, um den Niessbrauch auch bei einem weiteren Verkauf sicherzustellen.

Ein Niessbrauch kann gelöscht oder später auch verkauft werden. Der Niessbrauchnehmer muss der Löschung oder dem Verkauf jedoch zustimmen. Ohne diese Zustimmung kann ein Niessbrauch nicht einfach gelöscht werden!

Nutzen Sie Ihr vorhandenes Vermögen durch eine Verrentung Ihrer Immobilie.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.

Ihre Vanessa Feyer